Satzung
des Kreisseniorenrats für den Landkreis Emmendingen e. V.
Eingetragen am 15. Mai 1992, Satzungsänderung vom 11. August 1997
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Name und Sitz
1. Die auf dem Gebiet der Altershilfe tätigen Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen im Landkreis Emmendingen schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen
Kreisseniorenrat für den Landkreis Emmendingen
zusammen.
2. Innerhalb des Kreisseniorenrates behalten die Mitglieder ihre Selbstständigkeit.
3. Der Kreisseniorenrat hat seinen Sitz in 79312 Emmendingen.
4. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Emmendingen unter der Nr. 399 eingetragen.
§ 2
Zweck und Aufgabe
§ 3
Selbstlosigkeit
§ 4
Mitgliedschaft
§ 5
Organe
Organe des Kreisseniorenrates sind
a) Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.
§ 6
Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Kreisseniorenrates ist die Migliederversammlung.
Sie besteht aus:
a) Den Mitgliedern des Vorstandes,
b) je einem Delegierten der Organisationen im Landkreis,
c) je einem Delegierten jeden Altenclubs, jeder Altenbegegnungsstätte sowie jeder sonstigen Vereinigung und Einrichtung älterer Menschen,
d) je einem Delegierten jedes Heimbeirates,
e) den Einzelmitgliedern.
2. Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
3. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
4. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn ein Schriftlich begründeter Antrag mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt. Einladungen mit Tagesordnung sind mindestens 10 Tage vorher bekanntzugeben. Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Die Einladungen sind schriftlich den Mitgliedern zuzustellen.
5. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden einzureichen.
6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Sie ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied und jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
7. Satzungsänderungen, Abberufung des Vorstandes oder eines seiner Mitglieder und der Beschluss zur Auflösung des Kreisseniorenrates bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der Mitglieder. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, so entscheidet in einer neu einzuberufenden Mitgliederversammlung die Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Schrftführer und einem Rechner,
b) je einem Vertreter, der in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Emmendingen zusammengefassten Verbände (z. B. Caritas, AWO, DRK),
c) einem Vertreter des Landkreises Emmendingen,
d) zwei weiteren Beisitzern (z.B. Heimbeiräte, Vertreter von Heimträgern),
e) insgesamt fünf Vertreter der
a) Altenwerke,
b) Altenclubs,
c) Seniorengruppen,
d) Sonstigen in der Seniorenarbeit tätigen Gruppenund Einzelmitglieder, höchstens fünf Vertreter.
2. Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung sowie aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist jeweils eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
3. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende sowie jeder seiner beiden Stellvertreter; jeder ist einzeln vertretungsberechtigt.
4. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich einberufen.
5. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, der Schriftführer und Rechner bilden den geschäftsführenden Vorstand.
§ 8
Kontaktstelle
Der Kreisseniorenrat richtet nach Möglichkeit eine Kontaktstelle ein.
§ 9
Finanzen
§ 10
Auflösung
Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkries Emmendingen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige/ mildtätige/kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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Die bei der Mitgliederversammlung am 21.05.2014 beschlossene Satzung tritt am 21.05.2014 in Kraft. Der Beschluss der Satzungsänderung erfolgt einstimmig. Die von den Mitgliedern durch deren Delegierte unterschriebene Anwesenheitsliste ist Teil des Sitzungsprotokolls
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Emmendingen, den 21.05.2014
Gez. Schlenker Gisela, Vorsitzende
Gehrke Werner, 1. Stellvertreter
Zimmer Uwe, 2. Stellvertreter
Käpernick Helga, Schriftfüherin
Maurer Franz, Rechner